Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Architektenrecht: Verpflichtung zur Klärung des Baugrunds; Pflicht des Statikers zur Bodenuntersuchung; Hinweispflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Architekten zur Überprüfung des Baugrunds; Beschränkung des Statikers auf eine Besichtigung der Baugrube und Abänderung seines ursprünglichen Entwurfs bei Unsicherheit über die Tragfähigkeit des Baugrunds; Hinweispflicht des Statikers gegenüber dem ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht des Statikers zur Bodenuntersuchung; Tragfähigkeit des Baugrunds; Hinweispflichten des Architekten
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HOAI § 64; VOB/B § 4 Nr. 3
Haftungsverteilung zwischen Statiker und Architekt bei Zweifeln an der Tragfähigkeit des Baugrundes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 64; VOB/B § 4 Nr. 3
Verpflichtung von Architekt und Statiker zur Überprüfung der Tragfähigkeit des Baugrundes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht des Statikers zur Bodenuntersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Haftung des Statikers wegen nicht vorgeschlagener Bodenuntersuchung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt und Statiker: Haftung für Schäden wegen nicht tragfähigen Baugrunds (IBR 2007, 378)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 02.12.2005 - 2 O 66/01
- LG Konstanz, 03.08.2006 - 2 O 63/06
- OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 490
- VersR 2007, 1285
- BauR 2007, 1287
- BauR 2007, 1911
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Angesichts der aufgrund der Besichtigung des Bauplatzes und der entsprechenden Anfrage des Architekten gegebenen Anhaltspunkte für eventuelle Probleme musste auch der Beklagte in eigener Verantwortung prüfen, ob besondere Gründungsmaßnahmen erforderlich waren (vgl. BGH BauR 1971, 265, 268).Er hat sich in jedem Fall zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (BGH BauR 1971, 265, 267).
Nachdem Herr A. selbst erkannt hatte, dass der Baugrund problematisch war, war nicht nur eine Nachfrage beim Statiker (BGH, BauR 1971, 265, 267), sondern auch eine eigenständige Überprüfung des Baugrundes geboten.
Die Untersuchung der Bodenverhältnisse ist entscheidend für die statischen Berechnungen; sie zu veranlassen ist in erster Linie Pflicht des Architekten (BGH BauR 1971, 265, 267f.).
- OLG Oldenburg, 20.06.1979 - 2 U 31/79
Statiker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Vielmehr treffen den Statiker in einem solchen Fall Hinweispflichten (vgl. OLG Karlsruhe BauR 2002, 1884; OLG Oldenburg BauR 1981, 399).Da nicht aufklärbar ist, ob überhaupt über die Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens gesprochen worden ist, gerade dieses aber im vorliegenden Fall unzweifelhaft erforderlich gewesen wäre, trifft beide Parteien eine hälftige Verantwortlichkeit (so auch OLG Oldenburg BauR 1981, 399, für einen Fall, bei dem sowohl dem Architekten als auch dem Statiker die schwierigen Bodenverhältnisse bekannt waren).
- OLG Koblenz, 27.07.2004 - 3 U 575/03
Muss Statiker eine Baugrunduntersuchung verlangen?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
§ 64 Abs. 3 Nr. 2 HOAI erwähnt Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung bzw. Gründungsberechnung nur als besondere Leistungen der Leistungsphase 2. Demgegenüber trifft § 92 HOAI eigenständige Regelungen für Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; diese müssen deshalb gesondert in Auftrag gegeben werden (OLG Koblenz BauR 2005, 422).Unter diesen Umständen genügt ein Statiker in dieser Hinsicht seinen Vertragspflichten, wenn er auf die von ihm angenommene Bodenpressung hinweist und deutlich macht, dass diese vor Ort zu überprüfen ist (OLG Koblenz BauR 2005, 422).
- BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81
Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Zinsen und Kosten eines Vorprozesses mit Abnehmern des mangelhaften Werkes sind grundsätzlich ein nach § 635 BGB a.F. ersatzfähiger Schaden (BGH WM 1983, 1104). - BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Dies gilt auch, wenn der Architekt - wie hier - den Statiker im eigenen Namen mit entsprechenden Leistungen beauftragt (BGHZ 58, 85). - OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 7 U 134/00
Fehlerhafte Tragwerksplanung: Erkundigungspflichten des Tragwerksplaners; Haftung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Vielmehr treffen den Statiker in einem solchen Fall Hinweispflichten (vgl. OLG Karlsruhe BauR 2002, 1884; OLG Oldenburg BauR 1981, 399). - BGH, 17.12.1992 - VII ZR 45/92
Einjährige Verjährung für Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung BGHZ 121, 94 (= NJW 1993, 723) betrifft Planungsleistungen für Rohrleitungsarbeiten an einem Grundstück, nicht aber Planungsleistungen für die Errichtung eines Bauwerks.
- BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des …
Ist einem Statiker aus anderen Quellen als den überreichten Unterlagen bekannt, dass diese die tatsächlichen Verhältnisse nicht zuverlässig abbilden, so darf er diese Unterlagen seinen Berechnungen nicht ohne weitere Aufklärung der tatsächlichen Verhältnisse zugrunde legen (OLG Oldenburg, BauR 1981, 399, 401; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 277, 279 = NZBau 2000, 526; vgl. auch OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1911). - OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10
Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen
Nach der Rechtsprechung muss der Architekt die statischen Berechnungen einsehen und sich vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (…BGH, Urt. v. 04.03.1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.05.2007 - 19 U 119/06, BauR 2007, 1911;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2000 - 22 U 191/99, NZBau 2000, 526;… OLG Frankfurt, Urt. v. 16.03.1990 - 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496).Nach der Rechtsprechung muss der Architekt die statischen Berechnungen einsehen und sich vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (…BGH, Urt. v. 04.03.1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.05.2007 - 19 U 119/06, BauR 2007, 1911;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2000 - 22 U 191/99, NZBau 2000, 526;… OLG Frankfurt, Urt. v. 16.03.1990 - 2 U 117/88, NJW-RR 1990, 1496).
- OLG Saarbrücken, 19.03.2014 - 1 U 420/12
Objektplaner muss alles integrieren, aber nicht alles kontrollieren!
Dass sich Probleme im Hinblick auf die Auftriebssicherheit der Klärteiche ergeben könnten, musste der Beklagten zu 1) aufgrund der von ihr im Rahmen der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung vorzunehmenden Untersuchungen klar sein, weshalb sie in jedem Fall auf die Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen und Nachweise hätte hinweisen müssen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.05.2007 - 19 U 119/06 - VersR 2007, 1285 unter 3.). - OLG Köln, 31.05.2011 - 24 U 164/10
Mängel der Tragwerksplanung
Die Mitteilungspflicht bei erkannten Mängeln, Risiken bzw. Zweifeln liegt auf der Hand, da der Statiker seinen Auftraggeber vor Schaden zu bewahren hat (vgl. zur Hinweispflicht bei unzureichenden Untersuchungen zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Baugrunds: OLG Karlsruhe BauR 2007, 1911 ff = IBR 2007, 378, juris Tz 24).